Spiel auf Bewährung
Wer in Deutschland in einem strafrechtlichen Verfahren verurteilt wird, kann auf eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung hoffen. Hierfür darf der Strafrahmen nicht über zwei Jahren liegen und eine positive Prognose dahin gehend bestehen, dass der Täter auch ohne Vollzug einer Haftstrafe keine weiteren Straftaten begehen wird. Sofern das entsprechende Gericht dies feststellt und dabei auf eine Strafe nicht über 12 Monaten erkennt, ist diese zwingend zur Bewährung auszusetzen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Sonderfällen, in denen Reste einer bereits teilweise verbüßten Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Wird eine Bewährungsstrafe verhängt, ergeht in der Regel ein gerichtlicher Beschluss über die sogenannte Bewährungszeit. In dieser Zeit, zwischen zwei und fünf Jahre beträgt, muss der Verurteilte zeigen, dass er sich an die „Spielregeln“ hält. Er darf in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Aussetzung zur Bewährung widerrufen und die Haftstrafe vollstreckt wird. Zudem kann dem Verurteilten während der Bewährungszeit ein sogenannter Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Auch andere Bewährungsauflagen, wie beispielsweise eine regelmäßige Meldung bei der Polizei, sind denkbar.
Eine Verurteilung zur Bewährung ist und bleibt aber eine Verurteilung, das heißt, die Strafe wird im Bundeszentralregister erfasst und gilt, sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür vorliegen, auch als Vorstrafe.